5 Tipps für ein erfolgreiches Jurastudium 30. Dezember 2011
Tipp 1: In Vorlesungen gehen?
Immer wieder gibt es fortgeschrittene Studenten, die einem raten, nicht in die Vorlesung zu gehen.
Damit kommen wir gleich zur ersten Lektion auf eurem Weg zur Sinnesänderung: Wie antwortet ein Jurist auf Fragen? Nicht mit ja oder nein, sondern mit „Das kommt darauf an”.
Der gute Jurist muss lernen zu unterscheiden. Und auch hier gilt es zu differenzieren: Wenn man das Gefühl hat, die Vorlesung ist nichts für mich, z.B. weil der Dozent zu langweilig, das Vorgehen zu unsystematisch ist oder die Themen zu langwierig behandelt werden, dann kann man natürlich im Eigenstudium den Stoff nachholen.
Wer das kann, vor dem habe ich Respekt. In der Bibliothek hinter Büchern zu sitzen, statt sich vom Kaffee trinken, Schwimmbad oder dem Fernseher ablenken zu lassen, erfordert nämlich eine ganze Menge Selbstdisziplin.
Prof. Freund hat die Bedeutung des Vorlesungsbesuchs für den Studienerfolg näher untersucht (Freund, Georg: „Erfolgreich durchs Studium: genial einfach – einfach genial“, MLR 2/2008, S. 149). Er kontrollierte im ersten Semester auf freiwilliger Basis die Anwesenheit der Studenten in seiner Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil. Er hat auf diese Weise einen Überblick darüber gewonnen, wie viele Studenten wie häufig die Vorlesung besuchten. Im zweiten Semester nahmen diese Studenten an seiner Kleinen Übung teil. Die Studie zeigt auf, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Anwesenheit in der Vorlesung und den Klausurergebnissen im nächsten Semester existiert. Diejenigen, die fast immer die Vorlesung besucht hatten, bekamen im Schnitt die besten Noten et vice versa.
Den gesamten Artikel findest du als pdf-Download bei JuraCoach.
Jura erfolgreich studieren
Bessere Noten im Jurastudium?
Rauda-Zenthöfer geben in ihrem Newsletter Tipps, die als Vorsätze für das neue Jahr genutzt werden können.
Neue kostenlose Jura-Zeitschrift 27. Dezember 2011
Mit der JSE ist nun eine weitere kostenlose Jura-Zeitschrift erschienen.
Mehr Infos zu studentischen Zeitschriften findest du hier.
Sie steht zum kostenlosen Download der Homepage: http://www.zeitschrift-jse.de bereit.
Aus der Pressemeldung:
“Die Zeitschrift richtet sich vorwiegend an Studenten und Referendare, ist aber keine klassische Ausbildungszeitschrift. Sie enthält Beiträge zuaktuellen Themen mit politischem und rechtspolitischem bzw. -ethischem Bezug; sie enthält keine Überblicksaufsätze, Grundfälle und sonstige didaktischen Beiträge.
In dieser Ausgabe finden Sie einen Beitrag von Skauradszun und Hornfischer mit dem Titel “Es kann nicht sein, was nicht sein darf – die Insolvenz von Staaten” sowie von Walk und Wiese mit dem Titel “Wer klaut, der fliegt — oder etwa doch nicht?”. Daneben enthält sie Klausuren (in dieser Ausgabe von Dachs/Segmiller, Eisele und Majer) sowie examensrelevante Rechtsprechung.
Der Redaktion gehören neben Studenten auch Referendare, Assistenten und Rechtsanwälte an; dem Beirat gehören neben Professoren auch Rechtsanwälte, Richter und Ministerialbeamte an.
Wir nehmen auch gerne Beiträge, die unserem Konzept entsprechen, entgegen; Anfragen (nach Möglichkeit schon vor Erstellung des Beitrages) dazu richten Sie bitte an redaktion@zeitschrift-jse.de. Stets Interesse haben wir auch an Klausuren aus Examen, Klausurenkurs und Übungen.
Die künftigen Ausgaben erscheinen einmal im Quartal und stehen jeweils kostenlos zum download auf unserer Homepage zur Verfügung.”
Examensrelevant: Selbstgespräche im Auto
Der Themenkreis Beweisverbote ist gerade in den strafrechtlichen Klausuren im zweiten Examen ein heißes Thema.
Die Abhörfalle und die Tagebuch-Fälle sind bekannt.
Nun hatte der BGH auch zu der Frage zu entscheiden, ob ein durch eine Wanze aufgenommenes Selbstgespräch im Auto ein solches begründet.
Mehr Infos bei sueddeutsche.de
Mehr zum Thema Beweisverbote:
- Videovorlesung bei Lecturio
Otto N. (Verbraucher): Teure Vorweihnachtszeit! 15. Dezember 2011
Der Grinch ist nicht der einzige in grün, der einem Weihnachten versauen kann!
Liebe Juristen, ich habe mich ja nun schon eine Zeit lang nicht bei euch gemeldet, aber nun habe ich wieder ein Anliegen bei dem ich eure Hilfe brauche. Ich war auf Shopping-Tour und wollte Weihnachtsgeschenke für meine Lieben kaufen – ganz schön teurer Spaß, aber es wurde noch teurer als gedacht. Wie es dazu gekommen ist, erklär ich lieber erstmal:
Ich war also in Bremen shoppen. Naja und der jährliche Weihnachtseinkauf ist, sagen wir mal, nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig. Ich bin von einem Geschäft ins nächste gestapft und habe ordentlich Kohle da gelassen. Für meine Lieben geb ich auch gerne etwas aus. Als ich dann zu meinem Bus wollte und er schon auf der anderen Straßenseite stand, bin ich, nach links und rechts guckend, über die Straße gelaufen um ihn noch zu erwischen. Ich habe ihn nicht erwischt, wurde aber selbst erwischt von einem Herren in Grün. Er kam mir ein bisschen wie der Grinch vor, der mir die weihnachtliche Stimmung versauen wollte, denn er erklärte mir, ich wäre über eine rote Fussgängerampel gelaufen und dass koste mich jetzt 10€. Schöner Scheiß, Bus weg und 10€ weg. In den 30min. Wartezeit habe ich mir aber so ein paar Fragen gestellt.
Klar über rote Ampeln laufen ist böse und kein gutes vorbild, aber ist das wirklich verboten wenn man niemanden behindert? Ich bin doch kein Auto und darf ja auch besoffen darum gehen, sofern ich niemanden behindere. Wenn ich 2 Meter neben der Ampel drüber gelaufen wäre, wäre das verboten? Ich darf doch Straßen überqueren oder? Oder kann ich jedes mal ein Knöllchen bekommen wenn ich über die Straße gehe?
Helft mir doch bitte weiter, evtl. bekomm ich ja die 10€ noch zurück. Ich wünsch euch aber schon mal ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
Bis bald, euer Otto
Schöne Bescherung! – Jura-Rep gewinnen 13. Dezember 2011
Auch Juristen kommen um den Weihnachtstress nicht drum herum, und damit stellt sich auch die Frage, ob und wie man überhaupt über die Feiertage bei den Liebsten zu Hause lernen kann. Denn die bevorstehenden Prüfungen im Januar und Februar kann man sich leider nicht einfach wegwünschen.
Mit Lecturio ist das aber kein Problem mehr, denn nicht nur zu Hause vor dem Rechner, sondern auch mit eurem smartphone oder Tablet-PC könnt ihr mit dem Jura-Repetitorium online Lernen – wo und wann, entscheidet ihr selbst. Und um euch die Feiertage noch etwas zu versüßen, verlost Lecturio bis zum 22. Dezember einen Wertgutscheine in Höhe von 200€ – für den ein oder anderen also eine fantastische Bescherung pünktlich zum Weihnachtsfest. Alles, was ihr dafür tun müsst, ist den folgenden Satz hier gedanklich weiterzuführen:
Das Leben ist ungerecht, aber ….
Unter den kreativsten Antworten wird ein Gewinner ausgewählt – ihr habt es also in der Hand.
Gewinner des Online-Reps steht fest! 4. Dezember 2011
JuraTube hat Referendare nach ihren Traumberuf gefragt.
Vom Richter, über Staatsanwältin bis zur Fachanwältin war alles dabei.
Um die Übung für das zweite Staatsexamen zu erleichtern gab es einen der brandneuen Oberheim-Kurse “Einführung in die Ausbildung in erstinstanzlichen Zivilsachen” zu gewinnen.
Das Los hat entschieden. Die Gewinnerin heißt: Maria!
Bitte melde dich bei juracoach@juratube.com, um deinen Gewinn zu erhalten.
Herzlichen Glückwunsch!





