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Otto N. (Verbraucher): My Home is… doppelt vermietet! 3. Oktober 2011

Obdachlos trotz Mietvertrag? -

Otto fragt, Juristen antworten. Otto N. (Verbraucher) ist einer der mit offenen Augen durch die Welt geht. Als solcher fallen ihm immer wieder alltägliche Dinge auf, die juristisch geklärt werden sollten. Da Otto kein Jurist ist, wird er sich hier vertrauensvoll an euch wenden.

- Er ist halt einfach Otto N. (Verbraucher)

 

Hallo liebe Juristinnen und Juristen,

Diesmal geht es mal nicht um mich, nein mein Neffe hat ein riesiges Problem.

Er ist Student und hat nun endlich seinen Bachelor gemacht, da ist man als Onkel schon stolz. Naja, nun hat er mir gesagt: “Ein Bachelor alleine, damit kannste ja nix anfangen, ein Master muss her!”. Dies aber bitte mit Standortwechsel.

Er hat sich also in einer anderen Uni eingeschrieben und sich beim Studentenwerk um ein neues Zimmer beworben. Tatsächlich hat er auch eine Zusage bekommen und konnte so den Mietvertrag unterschreiben. Das war vor drei Wochen. Sein altes Zimmer musste er Freitag räumen und da ja heute Feiertag ist und davor Wochenende war, klar dass er erst Dienstag einziehen kann.

Da ich ein netter Onkel bin, durfte er bei mir einziehen für die Zwischenzeit. Ich wohne nämlich zwischen der neuen und der alten Uni. Wir haben also einen Transporter gemietet und seinen Kram am Donnerstag zu mir gekarrt. Dort angekommen hat er beim Studentenwerk angerufen um abzuklären wann er am Dienstag in die Wohnung kann und ob er evtl. doch schon Samstag einziehen kann. Das Telefonat hat ihn von den Socken gehauen: die haben sein Zimmer nämlich doppelt vermietet! Und nun ist nix mit einziehen.

Was kann er nun machen? Er hat doch einen Mietvertrag und sogar die Miete wurde schon abgebucht. Wenn er nun Dienstag nicht umziehen kann, sind seine Kumpels, die ihm helfen wollten, weg. Die müssen ja selbst umziehen. Und der Krempel von ihm ist nun in meiner Garage zwischengelagert.

Können die nicht irgendeinen Langzeitstudenten rausschmeißen, damit er das Zimmer bekommt?
Wer hilft ihm beim Umziehen? Muss das Studentenwerk  ihm eine Umzugsfirma zahlen?
Wenn er dort noch nicht einziehen kann, wo soll er dann wohnen? Kann er sich ein Hotelzimmer nehmen?
Können die seinen Vertrag einfach kündigen?

Ich bin euch jetzt schon für eure Hilfe dankbar!

Herzlicher Gruß euer Otto

 

 

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