springe zu navigation

Otto N. (Verbraucher): Stinkendes Geschäft 16. August 2011

Otto fragt, Juristen antworten. Otto N. (Verbraucher) ist einer der mit offenen Augen durch die Welt geht. Als solcher fallen ihm immer wieder alltägliche Dinge auf, die juristisch geklärt werden sollten. Da Otto kein Jurist ist, wird er sich hier vertrauensvoll an euch wenden.

- Er ist halt einfach Otto N. (Verbraucher) 

Ihr Juristen sagt mal…

… Neulich bin ich mit meinem Auto an die Nordsee gefahren und da ist mir auf der Autobahn eine ungeheure Abzocke aufgefallen. Auf der Autobahn verspürte ich ein Hungergefühl und so fuhr ich einen Rastplatz der Firma “Tank und Rast” an. Nachdem ich mir in einem Fastfood Restaurant ein leckeres Menü zu Gemüte geführt hatte, merkte ich wie es in der Blase anfing zu drücken. Toll, dachte ich mir, dass ich gerade an einem Rastplatz bin und suchte sofort das stille Örtchen auf. Schon beim eintreten musste ich allerdings feststellen, dass wohl auch hier das Motto gilt “Pecunia non olet”, was mir aber gewaltig gestunken hat. Auch was ich dort zu lesen bekam verwunderte mich doch sehr “50cent als Gutschein und 20cent für unseren Service”. Da ich ja schon gegessen hatte, bedeute dies für mich: 70cent für’n Arsch.

Nun frage ich euch, liebe Juristen, die ihr es besser wisst als ich, ich dachte immer wer Speisen und Getränke verkauft, muss auch die Entsorgung regeln, also ein kostenloses “Örtchen” zur Verfügung stellen.

Habe ich mich hier getäuscht?

Was kann mir passieren, wenn ich beim nächsten Besuch einfach über die Schranke hüpfe?

Oder mich vor dem Rastplatzgebäude an die Hecke stelle?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar,
Euer Otto N.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

  1. Otto N. (Verbraucher): Das Foto-Attentat Otto fragt, Juristen antworten. Otto N. (Verbraucher) ist einer der...
  2. Otto N. (Verbraucher): Ärger um “gestohlenes” Handtuch Otto fragt, Juristen antworten. Otto N. (Verbraucher) ist einer der...
  3. Otto N. (Verbraucher): My Home is… doppelt vermietet! Obdachlos trotz Mietvertrag? - Otto fragt, Juristen antworten. Otto N....

Kommentare»

1. RA Michael Langhans - 16. August 2011

Den Gutschein bekommt man gegen Kassenzettel auch nachträglich erstattet.

2. Jens - 16. August 2011

In Niedersachsen gibt es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung… warum eigentlich nicht?

3. mmalkus - 16. August 2011

Hier findet ihr ein interessantes Video vom ZDF zum Thema.

http://www.konsumer.info/?tag=sanifair

4. Otto N. (Verbraucher) - 17. August 2011

Auch wenn ich den Gutschein nachträglich erstattet bekomme, kostenneutral ist es ja nicht, die 20 Cent sind weg

5. Otto N. (Verbraucher) - 19. August 2011

Was könnte mir den passieren wenn ich einfach an die Hecke struller? Hunde dürfen das ja auch oder?

Liebe Juristen, wer mir eine Antwort auf meine Frage geben kann, der gewinnt einen 20%-Rabattgutschein für Lecturio. Der Gutschein ist bis zum 30.9.2011 einlösbar.
Mehr Infos hier.






Aktuelle Literaturempfehlungen



Literaturempfehlungen - 2. Examen