Mietnomaden – RTL schließt Gesetzeslücken?! 2. August 2011
Sogenannte “Einmietbetrüge” landen ständig vor den Gerichten. Ein Mieter schließt einen Mietvertrag, bezahlt ein oder zwei Monate den Mietzins, danach nicht mehr und lässt auch nur selten etwas von sich hören. Bis die Kündigungsfrist verstrichen ist, die Mahnbescheide verschickt und die Zwangsvollstreckung abgeschlossen ist, vergehen etliche Monate und mit ihnen ein horrender Mietausfall.
Vor Gericht erstrittenen Titel lassen sich in meisten Fällen mangels Zahlungsfähigkeit nicht durchsetzen und auch strafrechtlich ist ein Vorgehen gegen Einmietbetrüger nur selten möglich. Ein Vorsatz zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, des Mietvertrages, nicht zahlen zu wollen, ist nur schwer nachweisbar, wenn der Mieter die ersten Monatsmieten zahlt.
Der Gesetzgeber reagierte durch Gesetzesänderungen, die ein schnelleres zivilrechtliches Vorgehen gegen Mietnomaden ermöglichen sollen. Weitreichende Besserung ist jedoch davon nicht zu erwarten.
Welche privaten Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, wenn der Staat der Problematik nicht sachgerecht Herr zu werden scheint?
Lösungsmöglichkeiten:
- Schwarze-Listen gegen Mietnomaden. Eine Mischung, irgendwo zwischen der Schufa-Auskunft und den amerikanischen Sexualstraftäterverzeichnissen. Vgl. etwa http://www.stop-mietnomaden.eu/schutz-vor-mietnomaden-1
- Die wohl amüsanteste Lösung: http://www.stop-mietnomaden.eu/node/239
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- Author : mmalkus




Kommentare»
Dass die “Hilfe” von Fernsehshows nicht immer nur gänzlich positive Auswirkungen hat, zeigt dieser Post über eine Hartz IV-Empfängerin, die 20.000 € in einer Fernsehshow gewann.
http://gerhard-kassing.blogspot.com/2011/08/im-fernsehquiz-gewonnen-geld-gleich.html