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Jura lernen im Internet

Jura lernen im Internet

Juristisches eLearning wird noch immer ein wenig stiefmütterlich behandelt und konnte sich gegenüber Vorlesungen, Büchern und Repetitoren noch nicht durchsetzen. Nunmehr bietet das Internet aber schon ...

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Üben für die mündliche Prüfung

Üben für die mündliche Prüfung

Es ist geschafft. Die letzte Examensklausur wurde geschrieben. Jetzt heißt es zurücklehnen, entspannen und im Urlaub die Strapazen einer jahrelangen Examensvorbereitung hinter sich lassen. Statt ...

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Jura-Hausarbeiten: 5 Tipps zum Umgang mit Word

Jura-Hausarbeiten: 5 Tipps zum Umgang mit Word

Das Semester neigt sich dem Ende und die Zeit der juristischen Hausarbeiten beginnt wieder. Grund noch einmal ein paar elementare Tipps zum richtigen Umgang mit ...

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Jura-Hausarbeiten: Tipps zu juristischen Datenbanken

Jura-Hausarbeiten: Tipps zu juristischen Datenbanken

Das Semester neigt sich dem Ende und die Zeit der juristischen Hausarbeiten beginnt wieder. Grund noch einmal ein paar elementare Tipps zum richtigen Umgang mit ...

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Deutschland sucht den Super-Juristen 20. August 2011

Was das Fernsehen vormacht, machten Unternehmensberatungen nach und ist nun auch bei Kanzleien in aller Munde: die Bewerbung wird zur Casting-Show.

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SR#STPO: Die Revisionsklausur

Die erste Strafrechtsklausur im zweiten Staatsexamen ist regelmäßig eine Anklageklausur. Die zweite Strafrechtsklausur ist mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit eine Revisionsklausur. Lücken sollten daher in diesem Themengebiet nicht bestehen.

Die Revisionsklausur ist regelmäßig gefürchtet, mit diesen Videos, Literaturempfehlungen und Links zu Klausuren wird das Lernen aber gar nicht so schwer fallen.

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Otto N. (Verbraucher): Stinkendes Geschäft 16. August 2011

Otto fragt, Juristen antworten. Otto N. (Verbraucher) ist einer der mit offenen Augen durch die Welt geht. Als solcher fallen ihm immer wieder alltägliche Dinge auf, die juristisch geklärt werden sollten. Da Otto kein Jurist ist, wird er sich hier vertrauensvoll an euch wenden.

- Er ist halt einfach Otto N. (Verbraucher) 

Ihr Juristen sagt mal…

… Neulich bin ich mit meinem Auto an die Nordsee gefahren und da ist mir auf der Autobahn eine ungeheure Abzocke aufgefallen. Auf der Autobahn verspürte ich ein Hungergefühl und so fuhr ich einen Rastplatz der Firma “Tank und Rast” an. Nachdem ich mir in einem Fastfood Restaurant ein leckeres Menü zu Gemüte geführt hatte, merkte ich wie es in der Blase anfing zu drücken. Toll, dachte ich mir, dass ich gerade an einem Rastplatz bin und suchte sofort das stille Örtchen auf. Schon beim eintreten musste ich allerdings feststellen, dass wohl auch hier das Motto gilt “Pecunia non olet”, was mir aber gewaltig gestunken hat. Auch was ich dort zu lesen bekam verwunderte mich doch sehr “50cent als Gutschein und 20cent für unseren Service”. Da ich ja schon gegessen hatte, bedeute dies für mich: 70cent für’n Arsch.

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Drum prüfe, wer sich ewig bindet oder nur der schnelle Flirt? – Zum Kündigungsrecht bei der Online-Partnerschaftsvermittlung 11. August 2011

ElitePartner, Parship, eDarling und Co. – Die Online-Partnervermittlung hat Hochkonjunktur und mit ihr auch die rechtlichen Fragen, insbesondere des Widerrufs und der Kündigung, wie folgendes Beispiel zeigt.

 

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Video-Fallbesprechung von Rauda/Zenthöfer zum Strafrecht AT 8. August 2011

Dr. Jochen Zenthöfer, der als Autor der Fallskripten im Richterverlag bekannt ist, stellt in der aktuellen Fallbesprechung von LecturioLaw einen Fall zur Notwehr und zum Verbotsirrtum vor.
Der gerade für Studenten der ersten beiden Semester interessant sein sollte.

FALL Notwehrexzess und Verbotsirrtum

Fall und Lösung sind gratis. Die Lösung kann hier angesehen werden.

LMU Podcast: Schuldrecht BT 7. August 2011

Stephan Lorenz hat im Rahmen des Projekt “LMU on iTunes U” seinen Grundkurs BGB II zum Schuldrecht BT aufgenommen.

Alle Vorlesungen sind über iTunes oder über seine Homepage abzurufen.

 

Dort findet sich nicht nur die Audio-Datei, sondern auch die Powerpoint-Folien, die synchron mitläuft.

 

Mietnomaden – RTL schließt Gesetzeslücken?! 2. August 2011

Sogenannte “Einmietbetrüge” landen ständig vor den Gerichten. Ein Mieter schließt einen Mietvertrag, bezahlt ein oder zwei Monate den Mietzins, danach nicht mehr und lässt auch nur selten etwas von sich hören. Bis die Kündigungsfrist verstrichen ist, die Mahnbescheide verschickt und die Zwangsvollstreckung abgeschlossen ist, vergehen etliche Monate und mit ihnen ein horrender Mietausfall.

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