Verkehrsunfallrecht 18. März 2011
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland über 2 Millionen Straßenverkehrsunfälle*. Viele davon landen vor den Gerichten. Folglich ist auch die Examensrelevanz hoch. Grund genug, sich als Referendar näher mit der Materie zu beschäftigen.

I. Typische Probleme und Fallgestaltungen
Bei einem normalen Unfall kommen grds. drei Beklagte in Betracht:
- Fahrer
- Halter
- Versicherung
Bei der Haftung ist insbesondere § 17 StVG zu beachten, der § 254 BGB als lex specialis vorgeht.
Schadenspositionen:
Oftmals ist es nicht der Schaden am Auto selbst der als Schaden verlangt wird, wenn die Vollkaskoversicherung den Schaden reguliert. Dann wird aber die Selbstbeteiligung i.H.v. 500 € gefordert und die Mehrkosten, die sich aus einer Zurückstufung des Schadensfreirabatts ergeben. Dessen Bezifferung erweist sich jedoch für die Zukunft hinein als problematisch. Insoweit ist in einer Anwaltsklausur an eine Feststellungsklage zu denken.
Zudem kann bei privater Nutzung der Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Bei gewerblicher Nutzung hingegen nur die Vorhaltekosten!
Bei eigener Reparatur des Autos kann der Schaden mittels Sachverständigengutachtens beziffert werden oder eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis erfolgen.
Der merkantile Minderwert gem. § 251 BGB kann geltend gemacht werden.
Das Ordnungswidrigkeitsrecht, insbesondere § 28 StVG, erklärt Justizrat Gebhardt im Lecturio-Law Video.
Kurz gesagt: Wie kann ich Punkte in Flensburg tilgen?
[Der Beitrag wird in Kürze um klassische Problemfelder "prozessuale Besonderheiten", "Anscheinsbeweis" und "Unfallersatztarif vs. Normaltarif" usw. ergänzt.]
II. Literatur und Fälle
- Der Verkehrsunfall im 2. Examen in der Anwaltsklausur aus Klägersicht, JA 2011, 127.
- Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Verkehrsunfällen, JuS 2007, 103.
- Auch im Anders/Gehle, einem der Klassiker der Referendarliteratur findet sich ein kleines Extra-Kapitel zum Verkehrsunfall.
- Assessorklausur: JuS 2003, 1013!
- Anders/Gehle, Assessorklausur zum kostenlosen Download.
III. Link
Wunderschöne Unfallskizzen kannst du mit Hilfe der Website unfallskizze.de erstellen.
Das Ordnungswidrigkeitsrecht, insbesondere § 28 StVG, erklärt Justizrat Gebhardt im Lecturio-Law Video.
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- Posted in : ZivilR
- Author : mmalkus




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