Verklagter Samenspender und Erbrecht 2.0 13. März 2011
Es ist nicht immer einfach für Rechtsprechung und Gesetzgeber auf aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Dies zeigen die beiden Blogeinträge:
Samenspender soll Unterhalt zahlen
Der Beklagte spendete den Klägerinnen, ein lesbisches Paar, Samen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches. Nunmehr fordern sie Unterhalt.
Bisher werden im Testament die Erben, Erbanteile und evtl. Vermächtnisse aufgeführt. Sollten heute auch die Passwörter zum E-Mail und Facebook-Account vererbt werden?
Lassen sich diese Probleme der heutigen Zeit privatautonom auf Grundlage des bestehenden Rechts angemessen lösen oder erfordern sie Änderungen de lege ferenda?
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- Posted in : Allgemein
- Author : mmalkus




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