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Pfandbons, Flashmob uvm – Arbeitsrecht 2009/2010 16. Januar 2011

Die letzten zwei Jahre wurde das Arbeitsrecht durch die Begriffe “Pfandbons”, “Flashmob” uvm geprägt.

 

 

Die aktuelle Rechtsprechung des BAG wird von RA Rolf Schaefer besprochen. Das Video kann bei LecturioLaw angeschaut werden.

Wer ist Arbeitnehmer? Welche prozessualen Voraussetzungen hat eine Kündigungsschutzklage? Welche materiellen Voraussetzungen hat eine Kündigung? Wie ist der Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers, wie seine Haftung ausgestaltet?
Diese examensrelevanten Grundzüge des Arbeitsrechts kannst du bei LecturioLaw erlernen:
Arbeitsrecht 1: Arbeitnehmer und Quellen (Gesetze) des Arbeitsrechts

Hier kannst du einen Kommentar hinterlassen.

Kommentare»

1. Sebastian - 16. Januar 2011

Netter Hinweis, ja. Aber sag mal, bekommst du irgendwelche Provisionen von LecturioLaw, oder wieso verlinkst du quasi ständig zu denen? SO toll sind die Beiträge dort eben auch nicht.
(alternativ könntest du direkt die domain auf Lecturio Law umleiten….)

2. Martin Malkus - 16. Januar 2011

Lieber Sebastian, vielen Dank für dein Feedback.
Für mich haben das juristische Lernen und der Meinungsaustausch über juristische Themen im Internet drei große Vorteile gegenüber den traditionellen Varianten des Lernens mit Büchern, Skripten und Zeitschriften:
- Die Aktualität mit der auf neue Entscheidungen usw. reagiert werden kann.
- Die Dialog, Diskussions- und Feedbackmöglichkeit (wie dieser Beitrag ja schon zeigt)
- der größte Vorteil liegt meiner Meinung aber in der Visualisierung. Juristische Themen können nicht nur gelesen, sondern auch angehört und angeschaut werden, ähnlich wie in einer Vorlesung, allerdings jederzeit, wann und wo man will.

Intention dieses Blogs!
Sobald ich im Internet solche für mich sehr überzeugende Angebote finde, mache ich die auch gerne publik und setze (zugegebenermaßen ziemlich viele) Links.
LecturioLaw ist dabei momentan mein Favorit was das juristische Lernen im Internet angeht.
Daneben verweise ich natürlich auch gerne auf andere “visuelles Lernmaterial” im Internet: Mind-Maps von Niederle Media, Juratube.com, Telejura, Videos bei YouTube uvm.

3. Sebastian - 16. Januar 2011

Das ist ja im Grundsatz auf jeden Fall auch gut so und ich sehe ja auch diese Vorteile, aber das hat ja nichts mit dem von mir Gesagten zu tun.

Du wirst ja wohl nicht ernsthaft davon ausgehen können, dass alle deine Leser einen Lecturio Law Account haben? Für nicht-registrierte Mitglieder kann man nur circa 5min reinschauen, und das bringts ja wohl nicht so ganz. Ich verstehe einfach nicht, worin da dein Bestreben besteht.

Verstehe mich nicht falsch, sonst finde ich deinen Blog gut so :)
Mach weiter so!

4. Martin Malkus - 4. Februar 2011

- Lecturio enthält nun immer mehr kostenlose Videos, z.B. von Rauda/Zenthöfer.
- Nun gibt es für alle Leser meines Blogs die Möglichkeit sich auch bei Lecturio die Videos bald kostenlos anschauen zu können, indem ihr euch für eines von zahlreichen Online-Stipendien bewerbt, vgl. http://jura.lecturio.de/info/jura-stipendium?pc=XqY

Außerdem bietet Lecturio eine Geld-zurück-Garantie an. Gefällt euch das Lernangebot nicht, könnt ihr euch innerhalb von fünf Tagen bei Lecturio melden und bekommt euer Geld zurück, vgl. http://jura.lecturio.de/kurse?pc=XqY

5. Martin Malkus - 4. Februar 2011

- Lecturio enthält nun immer mehr kostenlose Videos, z.B. von Rauda/Zenthöfer.
- Nun gibt es für alle Leser meines Blogs die Möglichkeit sich auch bei Lecturio die Videos bald kostenlos anschauen zu können, indem ihr euch für eines von zahlreichen Online-Stipendien bewerbt, vgl. http://jura.lecturio.de/info/jura-stipendium?pc=XqY

Außerdem bietet Lecturio eine Geld-zurück-Garantie an. Gefällt euch das Lernangebot nicht, könnt ihr euch innerhalb von fünf Tagen bei Lecturio melden und bekommt euer Geld zurück, vgl. http://jura.lecturio.de/kurse?pc=XqY






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