Abzocke im Internet 28. Juli 2010
www.genealogie.de, www.lebensprognose.com, www.lebenserwartung.de, www.speedcartester.com, www.testcars.de, www.esims.de, www.genlogie.com, www.iqfight.de, www.123simsen.com, www.tester-heute.de., www.gedichte-server.com, www.sudoku-welt.com, www.grafik-archiv.com, www.kochrezepte-server.com, www.every-game.com, www.grußkarten-versand.com, www.produktprüfer.com, www.produktpruefer.com, www.produktpruefer.de, www.das-tvquiz.com, www.tricky.at, www.smsfree100.de
www.smsfree24.de, www.dein-fuehrerschein.com, www.p2p-paradise.de, www.meine-wunderbare-katze.com
www.mein-sudoku-club.de, www.ihre-rezepte.com, www.dein-fuehrerschein.com, www.nachbarschaftspost.com, www.my-adventskalender.de
heißen nur einige der Seiten, deren Opfer allzu arglose Internetuser werden. (Liste von Computerbetrug.de)
Das Prinzip ist einfach: Die Seiten verkaufen meist wenige nutzlose Informationen oder Software, die normalerweise kostenlos im Internet erhältlich ist. Dabei verschleiern sie den Verbrauchern deren Entgeltlichkeit. Die Preise werden in den AGBs geschickt getarnt. Gegen die Preisangabenverordnung und das UWG wird in den meisten Fällen verstoßen. Der Verbraucher wird mit einer satten Rechnung und den Hinweisen konfrontiert, dass es für einen Widerruf bereits zu spät sei. Aus Angst, dass eine Zahlungsweigerung nur zu höheren Kosten führt, zahlen zahlreiche Verbraucher.
Katrin Blasek hat die Problematik in der GRUR 2010, 396 (Heft 5, auch in beck-online abrufbar) ausführlich behandelt. Sie stellt auch die “Button-Lösung” vor, mit der der Gesetzgeber auf diese Geschäftsmodelle reagieren könnte.
Jurastudenten, die ihre Kenntnisse im Verbraucherrecht, insbesondere im Widerrufsrecht vertiefen wollen, sei dieses Lecturio Onlinerep-Video empfohlen.
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Verlage kämpfen heute durch Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Neben einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz sind Anwaltsgebühren von über € 600,– keine Seltenheit.
Mit Abzocke durch Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen beschäftigt sich mein Beitrag
Harry Potter und die Abmahnung des Schreckens. Die Höhe von Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen gem. § 97a Abs. 2 UrhG
Er ist in der MMR 2010, 382 erschienen. Er lässt sich in beck-online abrufen.
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- Posted in : Allgemeines
- Author : mmalkus




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