springe zu navigation

Schwerpunktbereich 2. Februar 2007

Seit Ewigkeiten kein neuer Post…

nun das liegt daran, dass ich - wie viele meiner Kommilitonen - ein, zwei Wochen vor den Schwerpunktbereichsklausuren die meiste Zeit des Tages mit Lernen verbringe.

Beim Thema Schwerpunktbereichsprüfung scheiden sich die Geister.

Die einen bezeichnen sie als Zeitverschwendung, die den Weg zum Examen langwieriger und schwerer macht. Für andere ist die Vertiefung in Gebieten, die einen wirklich interessieren dagegen motivierend.

Wird der Schwerpunkt später eine Rolle spielen oder werden zukünftige Arbeitgeber nur auf die Examensnote schauen?

Ist der Schwerpunkt – Bereich in Marburg im vergleich zu anderen Schwerpunkt-Prüfungsordnung wie etwa in Gießen mit 7 Klausuren und einem Seminar zu umfangreich? Wird man gar gezwungen länger zu studieren, weil manche Kurse nur alle 4 Semester angeboten werden?

Was meinst du?

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

  1. Schwerpunktbereich Seit Ewigkeiten kein neuer Post… nun das liegt daran, dass...
  2. Zwischenprüfung bestanden! … und dann? Zahlreiche Marburger Studenten erhalten in den nächsten Tagen ihr Zwischenprüfungszeugnis....
  3. Zwischenprüfung bestanden! … und dann? Zahlreiche Marburger Studenten erhalten in den nächsten Tagen ihr Zwischenprüfungszeugnis....

Kommentare»

1. Peter - 2. Februar 2007

Oh mein Gott 7 Klausuren. Ich studiere in Köln und habe 2 im Kernbereich und eine im Wahlbereich+ Seminararbeit.

Es ist schon interessant für die Vertiefung in einem Gebiet.

Jedoch muss ich sagen, dass es schwachsinn ist sich in 7 Klausuren damit auseinander zu setzen.

Man bedenke es kommt noch die Examensvorbereitung hinzu.

2. hiwihalle - 3. Februar 2007

In Halle kommt man jetzt auf die Idee, die Schwerpunktbereichsprüfung erst nach dem staatlichen Examen möglich zu machen. Dadurch ist dann schon einmal eine Grundlage an Wissen gelegt. Die Examensarbeit wird dadurch wohl auch qualifizierter.
Auch kann diese Verfahrensweise in der mündlichen Prüfung vor bösen Überraschungen schützen, wenn Grundzüge und Verknüpfungen zu benachbarten Rechtsgebieten gefragt sind.
Schließlich der Spareffekt: Wer das staatliche Examen nicht besteht, den muss man auch universitär nicht mehr prüfen.

3. petronella - 3. Februar 2007

mich betraf die wahl eines schwerpunktes zum glück nicht mehr – mir fiel nur auf, dass (zumindest in berlin) alle schwerpunkte irgendwie gleich klangen. irgendwas war immer mit europa und international. da gefiel mir auswahl bei den wahlfächern doch mehr.

aber zugunsten einer vergleichbarkeit sollten die prüfungsordnungen wohl tatsächlich angepasst werden… das geht ja extrem auseinander…

4. Feldwebel Steiner - 8. Februar 2007

In Zeiten von Studiengebühren sorgt der Schwerpunkt nur zur unnützen Geldverschwendung. Zumal es sich dabei ja nicht einmal um eine gute Qualifikation handelt und es späteren Arbeitgebern eh egal ist, weil sie es einfach nicht kennen. Alles in allem wieder einmal nur eine neue Systembremse.

5. Matthias - 8. Februar 2007

In Osnabrück wird faktisch durch die Schwerpunktbereichsausbildung der Freischuss genommen. :-(

Schwerpunkte sind aber sinnvoll! Dinge wie “Gewerblicher Rechtsschutz” bereiten auf den späteren Alltag vor, so wie es mancher Kollege bei “normaler Einarbeitung” sicher nicht kann, zumal in vielen Kanzleien solches Spezialwissen sicher nicht detailliert vorhanden ist

6. Netjerduai - 13. Februar 2007

An der Universität des Saarlandes werden 2x im Jahr Klausuren geschrieben. Das sind dann immer!!! um die 7 Klausuren innerhalb von 2 !!! Wochen!
Der Schwerpunktbereich ist halbwegs in Ordnung mit Arbeitsrecht oder Steuerrecht. Aber auch sehr viel international.
Hier ist es so, dass durch den Schwerpunktbereich KEIN Freischuss verschwendet wird. Läuft eigentlich alles nach Plan.

7. Mat - 15. Februar 2007

Gebe dem Feldwebel Steiner Recht!

Es sprechen einige Gründe gegen den Spb.
1. Es kommt zu einer Unfairness. Spb sind an jeder Uni anders und unterschiedlich schwierig!
In Marburg ist der Spb auf 4 Sem. ausgelegt. Bspw. in Gießen nur auf 2.
In MR schreibt man 7 Klauren + Seminararbeit. An anderen Unis muss man nur eine Seminararbeit schreiben und eine mündliche Prüfung machen.
3. Manche Spb sind so speziell, dass sie nichts für das Examen bringen.
4. Sie lenken von den eigentlichen Fächern ab. Man schreibt nicht alle Klausuren in den großen Übungen mit, wenn man die erste bestanden hat. Stattdessen lernen die meisten dann nur für den Spb.
Durch Spb vernachlässigen einige die normalen Vorlesungen.
5. Man weiß nach dem 4. Sem doch noch gar nicht so genau, worauf man sich spezialisieren will.
6. Es kann sein, dass man einen Spb im StrafR macht und dann doch ein BGB-Anwalt wird. Dann war diese Spezialisierung in gewisser Hinsicht umsonst. (Kommt mir jetzt nicht im Spruch: Man lernt doch fürs Leben)
7. Spezialisierungen haben nach meiner Ansicht erst nach dem ersten Staatsexamen zu erfolgen. Sinnvoll ist es eigentlich erst wenn man das 2. StEx bestanden ist. Die Spezialisierung kann doch durch Lehrgänge erfolgen!
8. Manche Profs teilen nicht einmal eine Gliederung aus. Brainstorming statt gut durchdachte auf die Klausur vorbereitenden Vorlesungen habe ich schon erleben dürfen. Wenn schon Spb-Vorlesung abhalten, dann doch bitte ein Vorlesungsskript erstellen, damit der Stoff erlernbar wird.

Es gibt noch einige andere Gründe die gegen die Spbe sprechen, aber das soll hier erstmal genügen.

Jedenfalls geht ja nicht umsonst (vereinzelt) das Gerücht um, dass manche Länder Gesetzesentwürfe in der Schublade haben, wo der Spb wieder abgeschafft wird.

MFG

8. Über den Nutzen des Schwerpunktbereichs « stud. iur. Martin Malkus - 16. Februar 2007

Meine Antwort zu Mat, vgl. hier…
http://malkus.wordpress.com/2007/02/16/uber-den-nutzen-des-schwerpunktbereichs/

9. Anonymous - 17. Oktober 2007

ich glaube, dass die sensationelle novation der juristenausbildung für künftige jurastudenten ein bärendienst der landesregierungen war. entscheidend ist in zukunft wohl nur die staatsnote. so soll das wohl auch bereits von profs und jpas geäßert worden sein.

die schwerpunktsbereichsnote, die -wie ich von kollegen weiß-, häufig bei seinem prof gemacht wird, wo man stud. hilfskraft ist und dann überraschenderweise :-) ein prädikat macht, wird später keinen arbeitgeber interessieren. und das ja wohl mangels objektivietät zu recht, oder?!?

gleichzeitig hat man nicht mehr die chance durch eine gute ha sein examen aufzupolieren…

zusammenfassend wurde eine jahrhundertalte tradition der ersten juristischen staatsprüfung auf kosten einer juristische prüfung ersetzt, mit der keiner etwas anfangen kann.

10. SCHWERpunktbereich? « stud. iur. Martin Malkus - 3. Februar 2011

[...] im Schwerpunktbereichsstudium wurden schon lange diskutiert, vgl. dazu die Blogeinträge vom 2.2.2007 und vom [...]






Aktuelle Literaturempfehlungen



Literaturempfehlungen - 2. Examen