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17 Fragen zum Bereicherungsrecht 12. Dezember 2006

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  1. Nenne die verschiedenen Tatbestände der

    a) Leistungskondiktion

    b) Nichtleistungskondiktion

  2. Nenne die Prüfungsvoraussetzungen eines Anspruchs aus § 812!

  3. Welche Bereicherungsgegenstände kommen als „Erlangtes“ iSv § 812 in Betracht?

  4. Erlangt“ der Empfänger einer nichtkörperlichen Leistung etwas, wenn er bloße Gebrauchs- oder Nutzungsvorteile in Anspruch nimmt (zB durch einen Flug zu einem anderen Ort als blinder Passagier der Lufthansa?)

  5. Was ist als Leistung iSv § 812 I 1 Alt. 1 zu verstehen?

  6. Welcher Kondiktionstatbestand des § 812 liegt im Fall einer Anfechtung des Kausalgeschäftes vor?

  7. Aus wessen Sicht ist das Vorliegen einer Leistung zu beurteilen, wenn der Empfänger den Leistungszweck anders versteht als der Zuwendende?

  1. In welchen Schritten ist der Umfang der Bereicherungshaftung zu ermitteln?

  2. Ist der durch Veräußerung des Bereicherungsgegenstandes erzielte Erlös als Nutzung iSv § 818 I anzusehen?

  3. Was ist der Normzweck des § 818 III?

  4. Was ist die Kernaussage der Saldotheorie? Wie lässt sie sich dogmatisch begründen? Welche Ausnahmen gibt es von der Saldotheorie?

  5. In welchen Fällen kommt es im Bereicherungsrecht zu einer verschärften Haftung?

  6. Auf wessen Kenntnis kommt es für § 819 I bei Minderjährigen an?

     

    § 816

  7. Nenne die Prüfungsvoraussetzungen des Anspruchs gem. § 816 I 1!

  8. Was ist eine Verfügung iSv § 816 I 1?

  9. Woraus folgt die Wirksamkeit der Verfügung eines Nichtberechtigten in den Fällen des § 816 I 1?

  10. Umfasst der Anspruch gem. § 816 I 1 auch die Herausgabe des erlangten Gewinns oder nur den Wertersatz gem. § 818 II?

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Kommentare»

1. Verena - 13. Dezember 2006

Wo kann ich die Lösungen finden?

2. Martin Malkus - 13. Dezember 2006

Hi Verena, die Fragen richten sich an die Teilnehmer meiner AG.

Wo du die Lösung finden kannst, kann ich also erst am Freitag verraten.

Bis dahin findest du die Lösungen natürlich in deinen Lehrbüchern.

3. Martin Malkus - 16. Dezember 2006

Die Lösungen finden sich auf den wunderbaren Lernkarten von Münchhausen.

Diese sind zwar nicht ganz billig, die Anschaffung lohnt sich aber, denn man kann sie bis zum Examen gut gebrauchen und ideal mit ihnen lernen.

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