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Medienrecht – Referat “Duro Alkohol” 16. Juli 2006

zahnpasta.jpg“Führerschein weg – Zähneputzen genügt.” titelte die Bild-Zeitung in den 70er Jahren und berichtete, dass man vom Zähneputzen mit der alkoholhaltigen Zahnpasta “Duro Alkohol” 0,8 Promille bekommt.

Um dies schnellstmöglich richtig zu stellen, schaltete der Hersteller der Zahnpasta eine Werbeanzeige in der Bild.

Der BGH hatte nun die Frage zu klären, ob die Kosten der Werbeanzeige als Schadensersatz von Bild verlangt werden kann oder ob dem Recht auf Gegendarstellung der alleinige Vorrang zugestanden werden muss.

Die Folie und die Mitschrift zum Referat “Duro Alkohol” (BGH, NJW 1978, 210 ff.) vom Mi 12.7. können hier heruntergeladen werden.

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Kommentare»

1. poco - 29. November 2007

gut …nice post !!!






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