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Wie ist das eigentlich??? 12. Mai 2006

"Wie ist das eigentlich???" werde ich ab und zu in der AG gefragt und habe auf die schnelle darauf keine Antwort. Meistens weil die Frage zu speziell ist und es sich oft um Abgrenzungsprobleme handelt.

Die Frage der Montags-AG lautete:

Wie ist das eigentlich mit dem "in Ausführung der Verrichtung" i.S.d. § 831 gemeint???

 

Ist "in Ausführung der Verrichtung" schon gegeben, wenn sich der Angestellte A gerade auf dem Weg zur Arbeit befindet und jemanden verletzt oder wenn er seine Arbeitsstelle noch "in Zivil" betritt oder erst, wenn er tatsächlich mit seiner Arbeit begonnen hat.

Und schon wieder tauchte in der Montags-AG eine Frage auf, die bei genauer Subsumtion unter den Gesetzeswortlaut aufgefallen ist:

Ist der "Unternehmer" des § 631 der in § 14 legal definierte?

Das würde bei genauer Subsumtion bedeuten, dass ein Werkvertrag mit Privatpersonen, die nicht gerade beruflich handeln, nicht zustande kommen könnte???

(vgl. dazu unseren Fall 6 mit dem Hobbytaucher der den Ring vom Meeresboden holen wollte)

Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen natürlich alle AG-Teilnehmer mit! Also los geht's – Palandt aufschlagen, Juris durchsuchen oder selber Gedanken machen und hier als "Comment" veröffentlichen!

Hier kannst du einen Kommentar hinterlassen.

Kommentare»

1. Anonym - 2. Juni 2006

In Ausführung der Verrichtung bedeutet: In dem Zeitpunkt, wo er für seinen Geschäftsherrn etwas erledigt. D.h.: Beim betreten oder verlassen seines Arbeitsplatzes, wie diskutiert, ist dieser nicht in Ausführung der Verrichtung. Das Zweite, was besprochen wurde, war was mit Unternehmer i.S.d. § 631 BGB gemeint ist. Vielleicht die Defintion des § 14 BGB?. Mit Unternehmer im Sinne des Werkvertrages ist jede Person gemeint. Also ist § 14 nicht zutreffend. Schne Grüße an alle.

2. Martin Malkus - 2. Juni 2006

Super, dass sich jemand aus der AG beteiligt (wenn auch anonym).

Klar ist also, dass der Unternehmer iSd § 631 nicht mit dem des § 14 übereinstimmt (Kropholler, § 14 Rn 1).

Aber warum? Ein redaktioneller Fehler des Gesetzgebers? oder muss der Unternehmerbegriff des § 631 weiter ausgelegt werden?

3. A. Nonym - 6. Oktober 2006

Du machst mir Angst

4. MAT - 16. Oktober 2006

*lol*






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