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StrafR Klausur-Klassiker 8. Mai 2006

Betrug bei rechts- oder sittenwidrigen Geschäften

Ein beliebtes Klausur-Problem, sowohl im großen Schein, als auch im Examen ist die Frage nach einer Vermögensverfügung bzw. nach einem Vermögensschaden bei sitten- oder rechtswidrigen Geschäften.

Fall:

Jurastudent J stiftet den obdachlosen O an, den unliebsamen Pädagogikstudenten P, der ihm seine Freundin ausgespannt hat, zu verprügeln. Er würde ihm dafür 100 € geben. O prügelt den P krankenhausreif. Als O von J das Geld verlangt, weigert der sich. Er hatte nie die Absicht dem O das Geld wirklich zu geben. Der arme O will diese "Ungerechtigkeit" nicht auf sich sitzen lassen und fragt dich um Rat, ob der J wegen Betrugs zu bestrafen ist.

(wird in Kürze fortgesetzt. Aber du kannst natürlich gerne deine Lösung bzw. deine Kommentare zum Thema unter "Comments" mitteilen)

Literatur:

Freund/Bergmann, Betrügerische Schädigung des Auftraggebers eines Mordes?, JR 1991, 357 ff.

Bergmann/Freund, "Zur Reichweite des Betrugstatbestandes bei rechts- oder sittenwidrigen Geschäften", JR 1988, 189 ff.

aus der Rechtsprechung:

KG, NJW 2001, 86

BGH NStZ 2002, 33

BGH NJW 2003, 3283

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Kommentare»

1. Mat - 10. Mai 2006

Kann es sein, dass du bei deinem Fall mit den Buchstaben durcheinander gekommen bist? Ich meine warum soll P vom J Geld verlangen??? Du meinst wohl dass O vom J Geld verlangt……..

MFG

2. Mat - 10. Mai 2006

Kann es sein, dass du bei deinem Fall mit den Buchstaben durcheinander gekommen bist? Ich meine warum soll P vom J Geld verlangen??? Du meinst wohl dass O vom J Geld verlangt……..

MFG

3. Martin Malkus - 12. Mai 2006

da hast du natürlich Recht – habe den Fehler verbessert






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