AG Moot-Court 29. Mai 2006
Hier der Sachverhalt.
Die Montags-AG vertritt die Beklagte A.
Die Donnerstags-AG vertritt die Klägerin "R-Call" – GmbH.
Die 10jährige Tochter T der Frau A wird von ihrer Brieffreundin B aus Österreich angerufen. Bei dem Telefonat handelt es sich um ein R-Gespräch. Nachdem T das Gespräch entgegengenommen hat, meldete sich eine weibliche Ansagestimme mit dem Text: „Hallo – Sie haben ein R-Gespräch von… .“ Dann wurde für wenige Sekunden die Originalstimme der B eingeblendet, die mitteilte, dass sie es war, die am Telefon ist, und dass T das Gespräch annehmen solle.
Darauf verkündet die Frauenstimme: „Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen? Dann drücken Sie jetzt 1 und die 2.“ Die T drückt die geforderte Tastenkombination. Sie kennt das Procedere nicht, glaubt aber, dass dies bei einem Ferngespräch aus Österreich normal sei, und misst dem keine weitere Bedeutung zu.
Durch mehrere solcher Telefonate entstehen Kosten in Höhe von 500 €. Als Frau A die Telefonabrechnung mit diesen Kosten erhält, fällt sie aus allen Wolken. Sie weigert sich gegenüber der „R-Call“ – GmbH die Kosten zu tragen.
MeinProf.de 14. Mai 2006
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Wie ist das eigentlich??? 12. Mai 2006
"Wie ist das eigentlich???" werde ich ab und zu in der AG gefragt und habe auf die schnelle darauf keine Antwort. Meistens weil die Frage zu speziell ist und es sich oft um Abgrenzungsprobleme handelt.
Die Frage der Montags-AG lautete:
Wie ist das eigentlich mit dem "in Ausführung der Verrichtung" i.S.d. § 831 gemeint???
StrafR Klausur-Klassiker 8. Mai 2006
Betrug bei rechts- oder sittenwidrigen Geschäften
Ein beliebtes Klausur-Problem, sowohl im großen Schein, als auch im Examen ist die Frage nach einer Vermögensverfügung bzw. nach einem Vermögensschaden bei sitten- oder rechtswidrigen Geschäften.





