Lernen mit Fällen 8. Januar 2006
Zeitdruck, Konkurrenzen
In der Übung für Fortgeschrittene begegnen uns etliche Tatbestände, es gilt alle zu erkennen. Die Augen nicht nur auf die offensichtlichen Tatbestände zu richten, sondern auch eher unbekannte Tatbestände aufzufinden. Vor allem bei den Themen Diebstahl und Raub (vgl. Lektion 1 und 2) finden sich etliche Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele, die oft übersehen werden.
Damit § 316a und § 123 nicht vergessen werden kann mit diesen Fällen das Erkennen von Tatbeständen geübt werden:
Prof. Dr. Kühl (Uni Tübingen) bietet dazu viele Fälle aus seinem Klausurenkurs.
- der Zeitdruck: es gilt Probleme genau und detailliert zu behandeln, alle Tatbestände, bei denen sich keinerlei Probleme ergeben in der gebotenen Kürze abzuhandeln.
- die Konkurrenzen vor allem der §§ 242, 243, 244, 252, 249 usw. gilt es in den Griff zu kriegen.
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